Partnerprogramm Teilnahmebedingungen
§ 1 Programmbetreiber und Geltungsbereich
(1) Betreiber des Greenic Partnerprogramms ("Programm") ist die Greenic GmbH, Cappelner Damm 15a, 49661 Cloppenburg ("Greenic").
(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer ("Partner") am Programm. Die Abwicklung erfolgt über die Affiliate-Plattform UpPromote. Mit Absenden der Anmeldung erkennt der Partner diese Teilnahmebedingungen an.
(3) Legt Greenic ein Partnerkonto auf Wunsch des Partners manuell an, gelten diese Teilnahmebedingungen spätestens mit der ersten Nutzung des Partnerkontos als vereinbart.
§ 2 Teilnahme und Vertragsschluss
(1) Teilnehmen kann jede natürliche oder juristische Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und eigene Social-Media-Kanäle oder Webseiten betreibt.
(2) Die Anmeldung stellt ein Angebot auf Abschluss des Partnervertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit Freischaltung durch Greenic zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Der Partner sichert zu, dass seine Angaben bei der Anmeldung richtig und vollständig sind, und hält sie aktuell.
(4) Durch die Teilnahme entsteht kein Handelsvertreter-, Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner ist nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von Greenic abzugeben oder anzunehmen.
(5) Der Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Provisionen und für etwaige gewerberechtliche Pflichten selbst verantwortlich.
§ 3 Leistungen des Partners und Werbemittel
(1) Der Partner bewirbt Produkte von Greenic auf seinen eigenen Kanälen. Er erhält hierfür einen persönlichen Rabattcode und/oder Tracking-Link sowie Zugriff auf von Greenic bereitgestellte Werbemittel (Fotos, Videos, Texte, Produktinformationen).
(2) Die Werbemittel dürfen ausschließlich zur Bewerbung von Greenic-Produkten im Rahmen dieses Programms genutzt und nicht inhaltlich verfälscht werden. Eigene Content-Formate des Partners sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie diesen Teilnahmebedingungen und der Anlage 1 entsprechen.
(3) Der Partner erstellt und veröffentlicht seine Inhalte eigenverantwortlich.
§ 4 Provision
(1) Der Partner erhält eine Provision auf den Netto-Warenwert (Warenwert nach Abzug aller Rabatte, ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten) jeder Bestellung, die über seinen Rabattcode oder Tracking-Link zustande kommt. Die Provision beträgt 15 % bei Bestellungen von Neukunden und 8 % bei allen weiteren Bestellungen. Neukunde ist ein Kunde, der zuvor noch keine Bestellung im Greenic Onlineshop aufgegeben hat. Abweichende oder gestaffelte Provisionssätze können individuell vereinbart werden und werden im Partner-Dashboard ausgewiesen.
(2) Ein provisionspflichtiger Verkauf liegt vor, wenn die Bestellung vollständig bezahlt, ausgeliefert und nicht widerrufen oder retourniert wurde. Provisionen werden 30 Tage nach Bestelldatum zur Auszahlung freigegeben.
(3) Kein Provisionsanspruch besteht für Eigenbestellungen des Partners, für stornierte, widerrufene oder retournierte Bestellungen sowie für Bestellungen, die durch Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen generiert wurden. Bereits ausgezahlte Provisionen aus solchen Bestellungen kann Greenic zurückfordern oder mit künftigen Provisionen verrechnen.
§ 5 Auszahlung
(1) Die Auszahlung erfolgt monatlich über die im Partner-Dashboard hinterlegte Zahlungsmethode (PayPal), sofern das freigegebene Guthaben mindestens 25 Euro beträgt. Geringere Beträge werden in den Folgemonat vorgetragen.
(2) Die Abrechnung ist für den Partner jederzeit im Partner-Dashboard einsehbar.
§ 6 Rabattcode und unzulässige Werbeformen
(1) Der persönliche Rabattcode ist an den Partner gebunden und ausschließlich für dessen eigene Kanäle und Community bestimmt.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rabattcodes an Gutschein-, Rabatt-, Deal- oder Cashback-Portale;
- Suchmaschinenwerbung (SEA) auf die Marken "Greenic", "Wellora" oder ähnliche Schreibweisen sowie das Bieten auf diese Begriffe (Brand Bidding);
- unverlangte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder Kommentarfunktionen;
- jede technische Manipulation des Trackings (z. B. Cookie Dropping, Forced Clicks);
- Werbung in Umfeldern mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalten.
§ 7 Werbekennzeichnung (Pflicht)
(1) Jeder Beitrag, jede Story und jedes Video, in dem der Partner Greenic-Produkte, seinen Rabattcode oder seinen Link präsentiert, ist als Werbung zu kennzeichnen. Die Provision sowie kostenlos überlassene Produkte gelten rechtlich als Gegenleistung; eine Kennzeichnungspflicht besteht daher ausnahmslos.
(2) Die Kennzeichnung erfolgt deutlich sichtbar am Anfang des Beitrags mit "Werbung" oder "Anzeige" (bei Stories auf jedem einzelnen Frame, bei Videos im Bild und in der Beschreibung). Plattformfunktionen wie "Bezahlte Partnerschaft mit greenic" können ergänzend genutzt werden, ersetzen die Kennzeichnung jedoch nicht in jedem Fall.
(3) Eine Kennzeichnung erst am Ende des Beitrags, ausschließlich in Hashtags oder in verschleiernden Begriffen ("Kooperation", "sponsored by") genügt nicht.
§ 8 Produktaussagen und Sprachregelung
(1) Für Aussagen über Wirkung, Gesundheit und Nährwert der Produkte gelten die Grundregeln in Anlage 1. Die für das jeweilige Produkt zulässigen Aussagen ergeben sich ausschließlich aus den von Greenic bereitgestellten Produktinformationen (Produktfakten und Sprachregelung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die dem Partner im Partner-Materialbereich zur Verfügung gestellt werden. Diese Aussagen dürfen nur im dort angegebenen Wortlaut verwendet werden.
(2) Untersagt sind sämtliche krankheitsbezogenen Aussagen, Heil-, Abnehm- und Leistungsversprechen sowie alle gesundheitsbezogenen Aussagen, die nicht in den bereitgestellten Produktinformationen aufgeführt sind. Dies gilt auch dann, wenn solche Aussagen als persönliche Erfahrung, Vermutung ("kann", "könnte") oder Frage formuliert werden.
(3) Verzehrempfehlungen dürfen ausschließlich der Produktverpackung entsprechen. Eigene Dosierungsempfehlungen sind untersagt.
(4) Vergleichende oder herabsetzende Aussagen über Wettbewerber und deren Produkte sind untersagt.
(5) Bei Unsicherheit, ob eine geplante Aussage zulässig ist, kontaktiert der Partner vor Veröffentlichung partner@greenic-bio.de.
§ 9 Verstöße und Sanktionen
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen §§ 6 bis 8 behält Greenic die auf den Verstoß entfallenden Provisionen ein und fordert den Partner auf, den Verstoß innerhalb von 5 Werktagen abzustellen.
(2) Bei einem wiederholten Verstoß oder bei Nichtabstellung innerhalb der Frist wird das Partnerkonto gesperrt und der Vertrag gekündigt.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere krankheitsbezogene Werbeaussagen, Tracking-Manipulation, Spam) ist Greenic zur sofortigen fristlosen Kündigung und zur Streichung der hierdurch erzielten Provisionen berechtigt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen in Textform kündigen (E-Mail genügt).
(2) Mit Vertragsende wird der persönliche Rabattcode deaktiviert; Code, Links und Werbemittel dürfen nicht weiter genutzt werden. Bestehende Beiträge müssen nicht gelöscht werden, sofern sie diesen Bedingungen entsprachen.
(3) Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits freigegebene Provisionen werden ausgezahlt, auch unterhalb der Auszahlungsschwelle. § 9 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 11 Haftung und Freistellung
(1) Der Partner stellt Greenic von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einem Verstoß des Partners gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen §§ 6 bis 8, oder gegen geltendes Recht beruhen.
(2) Greenic haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet Greenic nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Programms, des Shops oder des Trackings besteht nicht.
§ 12 Änderungen der Teilnahmebedingungen
Greenic kann diese Teilnahmebedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen per E-Mail oder Dashboard-Mitteilung ändern. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Grundregeln für Werbeinhalte (verbindlich)
Diese Anlage ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Sie gilt für jeden Beitrag über Greenic- und Wellora-Produkte. Die produktspezifisch zulässigen Aussagen stellt Greenic im Partner-Materialbereich bereit (Produktfakten und Sprachregelung je Produkt).
1. Werbung kennzeichnen, immer und ohne Ausnahme
Jeder Beitrag mit einem Greenic- oder Wellora-Produkt, deinem Code oder deinem Link ist Werbung, weil du Provision und kostenlose Produkte erhältst. Kennzeichne mit "Werbung" oder "Anzeige" deutlich sichtbar am Anfang, bei Stories auf jedem Frame, bei Videos im Bild und in der Beschreibung. Nicht ausreichend: Kennzeichnung am Ende, nur in Hashtags oder Begriffe wie "Kooperation" oder "sponsored by".
2. Diese Themen sind bei allen Produkten tabu
Auch als persönliche Erfahrung, als Frage oder mit Formulierungen wie "kann" oder "könnte":
- Krankheiten, Beschwerden, Schmerzen, Heilung oder Linderung
- Abnehmen, Diät, Fettverbrennung, Stoffwechsel, Heißhunger, Sättigung
- Wirkversprechen zu Immunsystem, Haut, Haaren, Nägeln, Schlaf, Energie, Konzentration oder Hormonen
- "Detox", "Entgiftung"
- Vorher-Nachher-Darstellungen des eigenen Körpers in Verbindung mit einem Produkt
- eigene Dosierungs- oder Einnahmeempfehlungen über die Verzehrempfehlung der Verpackung hinaus
- Herabsetzung anderer Marken oder Produkte
Hinweis: Auch subjektive Erfahrungsberichte ("damit habe ich 5 kg abgenommen") sind nach der Rechtsprechung unzulässige gesundheitsbezogene Werbung.
3. Das ist immer erlaubt
- Geschmack, Konsistenz, Löslichkeit, Zubereitung, Rezepte
- dein Alltag und deine Routine mit dem Produkt, ohne Wirkversprechen
- Produktfakten aus den bereitgestellten Produktinformationen (z. B. Bio-Zertifizierung, Herkunft, ohne künstliche Süßstoffe)
- dein persönlicher Rabattcode und der Mengenrabatt im Shop
4. Produktaussagen nur aus den bereitgestellten Produktinformationen
Nutze die dort als zulässig aufgeführten Aussagen wörtlich, ohne Zusätze wie "wissenschaftlich bewiesen" oder "offiziell zugelassen". Was dort nicht steht, sagst du nicht.
5. Dein Code
Dein Code ist für deine Community bestimmt. Keine Weitergabe an Gutschein-, Deal- oder Cashback-Portale, keine bezahlte Suchmaschinenwerbung auf "Greenic" oder "Wellora".
6. Im Zweifel: fragen
Schick unsichere Formulierungen vor Veröffentlichung an partner@greenic-bio.de. Antwort innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Unsere Produkte gibt es in zahlreichen Biomärkten und Reformhäusern in Deutschland, Österreich und der Schweiz:





